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BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52
Wiederholung der Heimtrennungsklage
Auszug aus BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62
Das Berufungsgericht wird bei seiner insoweit vorzunehmenden erneuten Prüfung eine entsprechende Anwendung der Grundsätze in Betracht zu ziehen haben, die der Senat in seinen BGHZ 8, 118 sowie LM Nr. 3 zu EheG § 48 Abs. 1 veröffentlichten Entscheidungen erörtert hat. - BGH, 10.05.1951 - IV ZR 34/50
Wiederholung der Heimtrennungsklage
Auszug aus BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62
Der Umstand allein, daß die Parteien seit der letzten Tatsachenverhandlung im Vorprozeß weitere 3 Jahre voneinander getrennt gelebt haben, ist nach feststehender Rechtsprechung nicht geeignet, als neue Tatsache die Scheidungsklage aus § 48 EheG zu begründen (BGHZ 2, 98 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50] = LM Nr. 1 zu EheG § 48 Abs. 1).
- BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65
Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG
Das hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 8. Mai 1963 - IV ZR 173/62 - für folgenden Fall angenommen: In dem ersten Ehescheidungsverfahren hatte der Kläger seine Klage auf die §§ 42, 43 und 48 EheG gestützt.