Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4455
BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62 (https://dejure.org/1963,4455)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1963 - IV ZR 173/62 (https://dejure.org/1963,4455)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1963 - IV ZR 173/62 (https://dejure.org/1963,4455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,4455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52

    Wiederholung der Heimtrennungsklage

    Auszug aus BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62
    Das Berufungsgericht wird bei seiner insoweit vorzunehmenden erneuten Prüfung eine entsprechende Anwendung der Grundsätze in Betracht zu ziehen haben, die der Senat in seinen BGHZ 8, 118 sowie LM Nr. 3 zu EheG § 48 Abs. 1 veröffentlichten Entscheidungen erörtert hat.
  • BGH, 10.05.1951 - IV ZR 34/50

    Wiederholung der Heimtrennungsklage

    Auszug aus BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62
    Der Umstand allein, daß die Parteien seit der letzten Tatsachenverhandlung im Vorprozeß weitere 3 Jahre voneinander getrennt gelebt haben, ist nach feststehender Rechtsprechung nicht geeignet, als neue Tatsache die Scheidungsklage aus § 48 EheG zu begründen (BGHZ 2, 98 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50] = LM Nr. 1 zu EheG § 48 Abs. 1).
  • BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65

    Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG

    Das hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 8. Mai 1963 - IV ZR 173/62 - für folgenden Fall angenommen: In dem ersten Ehescheidungsverfahren hatte der Kläger seine Klage auf die §§ 42, 43 und 48 EheG gestützt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht